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Versicherung

 

Unfallversicherung:

Trotz aller Bemühungen lassen sich Unfälle im Schulbereich leider nicht ausschließen. Ihre Kinder sind grundsätzlich durch die Unfallkasse NRW gegen gesundheitliche Schäden geschützt. Der Versicherungschutz besteht

  • während des Besuchs der Schule im Unterricht und bei Ausflügen und Klassenfahrten, Schulpraktika oder Schulinformationstagen
  • während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht durchgeführten Betreuungsmaßnahmen (Frühbetreuung / OGS).
  • und auf dem unmittelbaren Weg von und zur Schule

Falls Sie für einen Schulunfall ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, ist das der Schule über das Sekretariat mitzuteilen, damit eine Unfallmeldung erfolgen kann. Sie brauchen dem behandelnden Arzt nur mitzuteilen, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

Verletzt sich ein Kind in der Schule so, dass der Schulbesuch unterbrochen werden muss, informiert die Schule umgehend die Erziehungsberechtigten. Kommt es vor, dass ein Kind direkt von der Schule aus in ärztliche Versorgung gegeben werden muss, wird die Schule einen Krankentransport veranlassen, in schweren Fällen den Rettungsdienst alarmieren und schnellstmöglich die Erziehungsberechtigten in Kenntnis setzen.

Alle Lehrerinnen und Lehrer der Schule bilden sich regelmäßig
(alle zwei Jahre) in "1. Hilfe am Kind" fort.  

 

Haftpflichtschutz:

Haftpflichtschäden sind grundsätzlich nicht versichert (zB.: Ihr Kind richtet auf dem Schulweg einen Schaden an). Solche Schäden müssen über die Familienhaftpflichtversicherung abgedeckt werden.