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Im Erkrankungsfall

 

Wenn ein Kind erkrankt ist und daher die Schule nicht besuchen kann, sollten die Erziehungsberechtigten die Schule möglichst sofort benachrichtigen. Dies kann mündlich oder schriftlich im Sekretariat oder beim Klassenlehrer erfolgen, ggf. auch als Nachricht über zuverlässige Mitschüler.

!!! Achtung !!!

Sollte ein Kind morgens nicht zum Unterricht erscheinen und es ist keine Entschuldigung seitens der Erziehungsberechtigten erfolgt, wird unter Umständen eine polizeiliche Suchaktion gestartet.

Telefonisch kann die Schule unter der Telefonnummer 02305-12005 zwischen ca. 07.50 Uhr und 08.10 Uhr sowie zu den Öffnungszeiten des Sekretariats erreicht werden.

Gerne können Sie auch eine E-Mail an sekretariat@129021.nrw.schule schreiben.

Viele Eltern sind in der Pandemie unsicher, ob Sie Ihr Kind mit Erkältungssymptomen zur Schule schicken dürfen. Eine Orientierungshilfe bietet dieses Schaubild des Schulministeriums. 

Schriftilche Entschuldigung:
Wenn das Kind den Unterricht wieder besuchen kann, reichen Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer ein.

Bei längeren oder häufig auftretenden Fehlzeiten behalten wir uns vor, ein ärztliches Attest anzufordern.

Besonders in Fällen ansteckender Krankheiten ist es dringend notwendig, den Grund des Schulversäumnisses bekannt zu geben. Bitte beachten Sie hierzu folgendes Merkblatt gemäß §34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz: