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Schulkonferenz

 

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Bei Grundschulen besteht die Schulkonferenz je zur Hälfte aus Vertretern/Vertreterinnen der Lehrer/Innen und der Eltern. Da die Waldschule momentan mehr als 200 Schülerinnen und Schüler hat, sind insgesamt 12 Personen Mitglieder der Schulkonferenz. Der/die Schulleiter/n ist Vorsitzende/r der Schulkonferenz, führt die Verhandlung, kann Anträge stellen und Sachbeiträge leisten. Ein Stimmrecht besitzt die Schulleitung jedoch nicht, abweichend hiervon gibt bei Stimmgleichheit allerdings die Stimme der Schulleitung den Ausschlag.

Als gemeinsames Beschlussorgan hat die Schulkonferenz umfassende Aufgaben und Rechte. Sie berät, empfiehlt und entscheidet unter anderem in folgenden Angelegenheiten:

  • Schulprogramm
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung
  • Einrichtung zusätzlicher Lehrveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften
  • Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichts
  • Gestaltung der Beratung in der Schule
  • Einführung von Lehr- und Lernmitteln an der Schule
  • Verwendung der Schule zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
  • Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
  • Vermittlung bei Konflikten innerhalb der Schule
  • Festlegung der beweglichen Ferientage

(vgl. Schulgesetz § 65 und §66)