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Klassenpflegschaft

 

Die Zusammenarbeit der Erziehungsberechtigten und der Lerher wird in Klassenpflegschaften verwirklicht. 

"Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer [...]." (Schulgesetz §73,1) 

"Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Informationen und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse [...]." (Schulgesetz §73,2)

Die Klassenpflegschaft ist daher an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse beteiligt. Die Beteiligung umfasst unter Anderem:

  • Art und Umfang der Hausaufgaben
  • Beteiligung bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte
  • Durchführung der Leistungsüberprüfungen 
  • Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
  • Anregung zur Einführung von Lernmitteln
  • Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten
  • Organisation und Planung von Klassenfesten/Klassenfahrten

Die Klassenpflegschaft wählt aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres für dessen Dauer eine(n) Klassenpflegschaftsvorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Der/die Vorsitzende lädt zur Klassenpflegschaft ein und legt die Tagesordnung fest.