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Elternmitwirkung

 

Das Schulgesetz gibt Lehrern und Eltern die Möglichkeit, in einem weiten Bereich schulische Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln und die Schule damit zu einem Ort partnerschaftlicher Zusammenarbeit zu machen sowie Schulentwicklung gemeinsam zu gestalten. Es gibt für Sie viele Möglichkeiten, diese partnerschaftliche Zusammenarbeit zu verwirklichen und aktiv am Schulleben Ihrer Kinder teilzunehmen. 

Bieten Sie Ihrer Klassenleitung Ihre Hilfe an. Durch gemeinsame Aktivitäten, wie zum Beispiel 

  • Bastelnachmittage
  • gemeinsames Backen
  • Klassenfeste
  • und die Begleitung von Klassenausflügen

kann eine Klassengemeinschaft entstehen und wachsen, in der sich eventuell aufkommende Probleme viel leichter lösen lassen. 

Schulfeste, Schulhofgestaltung, Spiel- und Sportfeste, Arbeitsgemeinschaften und ähnliche Veranstaltungen sind ohne Mithilfe von Eltern nicht durchführbar. Gerade diese Dinge sind es aber, die die Kontakte zwischen Elternhaus und Schule vertiefen und eine "aktive Schulgemeinde" entstehen lassen. 

Im Schulgesetz finden sich drei Mitwirkungsorgane, in denen Eltern vertreten sein müssen. Diese Gremien sind die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und Mitarbeit!