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Beurlaubungen

 

Ein Kind kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden (z.B. Todesfall in der Familie, Hochzeit naher Angehöriger, Kur- oder Therapieaufenthalte). Die Gründe für die Beurlaubung sind in der Regel durch Dokumente schriftlich nachzuweisen. Die Beurlaubung soll rechtzeitig (ca. 6 Wochen vorher - wenn möglich -) schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.

Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler / eine Schülerin nur in dringenden Ausnahmefällen und auch nur einmal während der Grundschulzeit beurlaubt werden.

Eine Beurlaubung mit dem Zweck, die Ferien zu verlängern oder z.B.
günstigere Reisepreise zu nutzen, ist grundsätzlich nicht möglich.