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OGS

 

Seit Beginn des Schuljahres 2007/2008 ist die Waldschule Offene Ganztagsgrundschule. Zuvor konnten Eltern, die berufstätig waren, ihre Kinder im Nachmittagsbereich durch die Elterninitiative "Ahörnchen" in der Schule betreuen lassen.

Der Ganztagsbetrieb startete zunächst mit 75 Kindern, die Nachfrage wächst jedoch stetig, so dass zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 die Kapazität im Ganztag auf 105 Kinder erhöht wurde und zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 eine erneute Erweiterung auf 140 Plätze stattfand. Möglich wurde dies nur durch die Umwidmung von Klassen- und Fachräumen, die durch den Schulträger entsprechend umgestaltet wurden. Damit ist die räumliche Ressource der Schule im OGS-Bereich nun ausgeschöpft. Da die OGS Plätze begrenzt sind, werden sie nach vorgegebenen Kriterien vergeben.

Anmeldung
Träger der OGS ist der Schulträger, die Stadt Castrop-Rauxel. Kinder, die am Offenen Ganztag teilnehmen sollen, müssen schriftlich angemeldet werden. Der erste Schritt ist dieses Formular. Danach schließen die Eltern einen Vertrag mit der Stadt Castrop-Rauxel ab, welchen sie im Sekretariat bereits bei der Schulanmeldung erhalten können. Die Teilnahme am Angebot der OGS ist kostenpflichtig. Die Höhe der Beiträge berechnet die Elterngeldstelle nach dem Einkommen der Erziehungsberechtigten. Mit dem OGS Vertrag schließen alle Eltern verbindlich auch einen Vertrag zur kostenpflichtigen Teilnahme ihrer Kinder am Mittagessen.

Betreuungszeiten
Die OGS betreut die Kinder nach Unterrichtsschluss bis maximal 16:00 Uhr. Es besteht aber auch die Möglichkeit die Kinder bereits um 15:00 Uhr aus der OGS abzuholen. Um die Qualität des OGS Angebots wahren zu können, sind andere Abholzeiten leider nicht möglich.

Der seit 2018 geltende "flexibilisierte" OGS-Erlass ermöglicht es Schülerinnen und Schülern während der Zeiten des offenen Ganztags am Nachmittag auch an regelmäßigen außerschulischen Bildungsangeboten (Sportverein/Musikschule etc.), ehrenamtlichen Tätigkeiten oder Therapien teilzunehmen. Dennoch sollen Verlässlichkeit und Kontinuität der Teilnahme am OGS Betrieb vordergründig bestehen bleiben, was bedeutet, dass Kinder mindestens an drei Tagen die Woche regelmäßig am Nachmittagsbereich teilnehmen sollen und Eltern Ausnahmen davon möglichst zum Schuljahresbeginn schriftlich in einem Formular angeben und ggf. auch belegen können.

 

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